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Informationen des Gartenamts


14.12.2022. Das städtische Gartenamt sowie auch die externe Firma, die für die Straßenräumung zuständig ist, sind in den Wintermonaten immer in Rufbereitschaft, falls es zu Wintereinbrüchen kommt und rücken früh morgens um 6 Uhr zum Einsatz aus. 

Beim Winterdienst wird nach Prioritätenliste gearbeitet. Zuerst werden Hauptverkehrsstraßen, Zufahrten zu Kliniken oder Schulen und stark frequentierte Straßen und Steigungen geräumt. Die Mitarbeiter des Gartenamtes übernehmen vorwiegend die Streupflicht auf städtischen Plätzen und Fußwegen. Die Straßenräumung wird von der externen Firma durchgeführt. Dabei werden jedoch nicht alle Straßenzüge in Bad Bergzabern geräumt. Vielerorts sind auch Anlieger und Eigentümer selbst für die Straßenreinigung sowie auch für den Winterdienst zuständig. Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Bergzabern regelt die Zuständigkeitsbereiche.

Falls Sie Fragen zum Winterdienst haben, wenden Sie sich doch bitte an Frau Ziegler vom städtischen Gartenamt und beachten Sie die Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Bergzabern.

Frau Anja Ziegler

+49 6343 701-602