verkehr

Teilsperrung des Bahnhofskreisels

verkehrspolizeiliche Anordnung

Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO; Teilsperrung des Verkehrskreisel (B 427 / L 508) am Bahnhof in Bad Bergzabern
Sanierung der Grünfläche auf dem Verkehrskreisel

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:

  1. Ab Montag, dem 09. Mai 2022 wird ein Teil des Verkehrskreisels (Bahnhof), zwischen Weinstraße und Kapeller Straße in Bad Bergzabern, für den gesamten Verkehr gesperrt.
  2. Die Umleitung erfolgt über die Weinstraße, Friedhofstraße und Steinfelder Straße.
    Die Umleitungsstrecke ist entsprechend ausgeschildert.
  3. Aufgrund von Sanierungsarbeiten im Innenbereich, wird ein Teilbereich des Verkehrskreisel als Arbeitsraum benötigt.
    Da verschiedene Arbeitsschritte ausgeführt werden, muss der Verkehr wie oben beschrieben umgeleitet und zu folgenden Zeiten teilweise gesperrt werden.
    1.    Ab 09. bis 11.05 werden Fundamentarbeiten durchgeführt.
    2.   Vom 12. bis 16.05. ist der Kreisel normal befahrbar.
    3.   Vom 17. bis 21.05. wird eine Skulptur gestellt und der Innenbereich saniert.

Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung!
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
als Straßenverkehrsbehörde

Luftaufnahme vom Kreisel am Bahnhof

Verkehrskreisel

Luftaufnahme mit Wegführung Umleitung 

Umleitung